Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1981 - IVb ZR 563/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1983
BGH, 18.02.1981 - IVb ZR 563/80 (https://dejure.org/1981,1983)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1981 - IVb ZR 563/80 (https://dejure.org/1981,1983)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1981 - IVb ZR 563/80 (https://dejure.org/1981,1983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestelllung eines Beistandes - Gesetzlicher Vertreter - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Rechtspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1685
    Rechtsstellung eines durch das Vormundschaftsgericht bestellten Beistandes

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 865
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57

    Ausländischer Fiskus im Prozeß

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - IVb ZR 563/80
    c) Angesichts dieser Umstände kommt schließlich auch keine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht in Betracht, die auch in diesem Bereich an sich möglich sind (vgl. BGHZ 40, 197, 203 f. m.w.N.).
  • RG, 14.04.1919 - VI 33/19

    Stillschweigende Ermächtigung zur Einreichung eines Armenrechtsgesuchs während

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - IVb ZR 563/80
    b) Auch eine stillschweigende Vollmachtserteilung durch schlüssiges Verhalten, die möglich ist (vgl. RGZ 95, 262, 263; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 39. Aufl. § 80 Anm. 1 D), läßt sich nicht feststellen.
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 80/91

    Zulässigkeit einer Berufung bei fehlender Vollmacht des Rechtsanwaltes - Heilung

    Eine solche bedarf an sich keiner besonderen Form; sie kann daher auch mündlich, selbst stillschweigend durch schlüssiges Verhalten, erteilt werden (arg. § 89 Abs. 2 ZPO; allgemeine Meinung; vgl. nur Senatsurteil vom 18. Februar 1981 - IVb ZR 563/80 - FamRZ 1981, 865, 866 m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1987 - III ZR 53/86

    Bestellung eines Vertreters des Prozessbevollmächtigten für die höheren Instanzen

    Sollte es an seiner ausdrücklichen Bevollmächtigung fehlen, so hat doch der Kläger zu 2 durch sein Verhalten im zweiten Rechtszug zu erkennen gegeben, daß er mit einer Vertretung durch Rechtsanwalt Dr. S. einverstanden war, und diesem damit zumindest stillschweigend Prozeßvollmacht erteilt (vgl. BGH Urteil vom 18. Februar 1981 - IVb ZR 563/80 - FamRZ 1981, 865, 866).
  • KG, 27.10.1997 - 3 WF 7783/97

    Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe für den Unterhaltsprozess

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 10.09.1982 - 3 WF 181/82
    Die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18. Februar 1981 (FamRZ 1981, 865 = BGHF 2, 454) angesprochene Problematik betreffend die Vertretungsbefugnis eines nur nach § 1685 BGB bestellten Beistands stellt sich hier nicht, da ausweislich der "Bestellung zum Beistand« durch das Vormundschaftsgericht vom 21. August 1978 die Bestimmung des § 1690 BGB ausdrücklich mit aufgeführt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht